Seit dem Jahr 2002 gibt es im Landkreis eine Höhenrettungsgruppe. Diese wurde zuerst von den Feuerwehren Roßla und Allstedt für den Altkreis Sangerhausen gegründet und aufgebaut. Nach der Kreisgebietsreform der Landkreise Sangerhausen und Mansfelder Land wurde die Höhenrettungsgruppe auf das gesamte Gebiet des neuen Landkreises Mansfeld-Südharz ausgeweitet. Da sich das Einsatzgebiet und somit auch das Gefahrenpotential verdreifacht hatten, wurde die Gruppe durch Kameraden der Feuerwehren Lutherstadt Eisleben, Mansfeld Lutherstadt und Röblingen am See verstärkt.

Zurzeit sind 13 Höhenretter im Landkreis, davon 4 Ausbilder aktiv. Ihnen stehen 2 Gerätewagen-Höhenrettung zum Transport des umfangreichen Materials und der Sonderausrüstung zur Verfügung.

Finanziert wird die Höhenrettungsgruppe durch die 5 beteiligten Gemeinden. Da diese Spezialeinheit für alle Feuerwehren und den Rettungsdienst des Landkreises zur Verfügung steht, beteiligt sich der Landkreis Mansfeld-Südharz zu 50 % an der Finanzierung.

Die Mitglieder der Höhenrettungsgruppe Mansfeld-Südharz sind aktive Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren der beteiligten Gemeinden und führen diese Tätigkeiten zusätzlich zum eigentlichen Feuerwehrdienst durch. So müssen sie neben der Atemschutztauglichkeit  (G-26.3) auch eine Höhentauglichkeit (G-41) besitzen. Am Institut für Brand- und Katastrophenschutz Sachsen-Anhalt in Heyrothsberge werden sie in einem 14-tägigen Grundlehrgang zum Höhenretter ausgebildet. Anschließend müssen sie jährlich 72 zusätzliche Ausbildungsstunden in der Höhenrettung leisten, davon 40 Stunden aktiv im Seil.

Die Angehörigen der Höhenrettungsgruppe werden durch die Leitstelle Mansfeld-Südharz per Funkmeldeempfänger und Handy alarmiert, wenn die üblichen Rettungsmittel nicht, oder nur unter unverhältnismäßig hohem Risiko in den Einsatz gebracht werden können. Sie fahren von ihren Heimatfeuerwehren zum Einsatz und treffen sich im Rendevouzsystem an der Einsatzstelle. Dort werden die Einsatzaufgaben mit der Einsatzleitung abgesprochen, wobei der eigentliche Höhenrettungseinsatz in Eigenregie der Höhenrettungsgruppe durchgeführt wird.

Aufgaben der Höhenrettungsgruppe können dann unter anderem sein:

  • Rettung und Bergung von Menschen, Tieren und Sachwerten aus Höhen und Tiefen
  • Sichern von Einsatzkräften und Personen in absturzgefährdeten Bereichen
  • Technische Hilfeleistung und Bekämpfung von Bränden in Höhen und Tiefen

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

Die Angehörigen der Höhenrettungsgruppe müssen:

  • Körperlich und geistig geeignet sein
  • Eine Truppführerausbildung abgeschlossen haben
  • Als Atemschutzgeräteträger ausgebildet sein und eine gültige Atemschutztauglichkeit (G-26.3) besitzen
  • Die Sprechfunkausbildung abgeschlossen haben
  • Die Höhenrettergrundausbildung abgeschlossen haben und eine gültige Höhenrettertauglichkeit (G-41) besitzen
  • 72 Ausbildungsstunden in der Höhenrettung pro Kalenderjahr, davon 40 im Seil absolvieren

Die Höhenrettungsgruppe Mansfeld-Südharz sucht immer wieder geeignete Feuerwehrkameraden, die die geforderten Voraussetzungen in Absprache mit ihren Feuerwehren und Gemeinden erfüllen und in der Höhenrettung mitarbeiten wollen.